Die Alimenteninkasso Aargau ist umgezogen!
Neue Adresse seit 29. März 2011
Alimenteninkasso Aargau
Rain 6
Postfach 2208
5001 Aarau
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Tel. 056 448 98 20 / Fax 056 441 99 23
info(*at*)alimenteninkasso-ag.ch
Die Frauenzentrale Aargau betreibt als klassische NPO seit 1972 in Brugg eine Alimenteninkassostelle, die im Auftrag von Gemeinden und Dritten tätig wird, wenn es Schwierigkeiten mit der Zahlung von Unterhaltsverpflichtungen gibt. Sie betreut über 1’100 Dossiers für gut die Hälfte aller Aargauer Gemeinden.
Inkassohilfe beim Einfordern von
- Kinderalimente
- Kinderzulagen
- Frauenalimente
Im Auftrag von
- Im Kanton Aargau wohnhaften Personen
- oder deren Wohngemeinden
Grundlagen
- Rechtsgültiges Gerichtsurteil
- Unterhaltsvertrag
Gebühren
- gemäss separater Gebührenordung
In der Pauschale sind folgende Leistungen inbegriffen
- Führen des Inkassos
- Überwachen der Indexierung
- Mahnen, Betreibungen, Rechtsöffnungen, Fortsetzungsbegehren
- Konkurseröffnungen
- Schuldannerkennungen
Wir benötigen
zur Bearbeitung einen Protokollauszug des Gemeinderates resp. des Sozialamtes mit
folgenden Angaben
- Beginn des Inkassoauftrages
- Adresse des Unterhaltspflichtigen
- Art des Inkassos: Kinderalimente, Kinderzulagen, Frauenalimente mit entsprechender Kostengutsprache
- evtl. einzufordernde Rückstände
- Kopie des rechtsgültigen Scheidungsurteils bzw. Unterhaltsvetrages
- Bank- oder PC-Konto für die Auszahlung an die Bezugsberechtigten
In Bevorschussungsfällen zusätzlich
- Kopie der Abtretungserklärung
- Kopie der Verfügung über Bevorschussung
- Kopie der Mitteilung an den Unterhaltspflichtigen
- Zusammensetzung des bevorschussten Betrages
- Kontonummer der Finanzverwaltung
