Die Alimenteninkasso Aargau ist umgezogen!


Neue Adresse seit 29. März 2011

Alimenteninkasso Aargau
Rain 6
Postfach 2208
5001 Aarau

Montag -  Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Tel. 056 448 98 20 / Fax 056 441 99 23

info(*at*)alimenteninkasso-ag.ch

So finden Sie uns 


Die Frauenzentrale Aargau betreibt als klassische NPO seit 1972 in Brugg eine Alimenteninkassostelle, die im Auftrag von Gemeinden und Dritten tätig wird, wenn es Schwierigkeiten mit der Zahlung von Unterhaltsverpflichtungen gibt. Sie betreut über 1’100 Dossiers für gut die Hälfte aller Aargauer Gemeinden.

Inkassohilfe beim Einfordern von

- Kinderalimente
- Kinderzulagen
- Frauenalimente

Im Auftrag von

- Im Kanton Aargau wohnhaften Personen
- oder deren Wohngemeinden

Grundlagen

- Rechtsgültiges Gerichtsurteil
- Unterhaltsvertrag

Gebühren

- gemäss separater Gebührenordung

In der Pauschale sind folgende Leistungen inbegriffen

- Führen des Inkassos
- Überwachen der Indexierung
- Mahnen, Betreibungen, Rechtsöffnungen, Fortsetzungsbegehren
- Konkurseröffnungen
- Schuldannerkennungen

Wir benötigen

zur Bearbeitung einen Protokollauszug des Gemeinderates resp. des Sozialamtes mit
folgenden Angaben
- Beginn des Inkassoauftrages
- Adresse des Unterhaltspflichtigen
- Art des Inkassos: Kinderalimente, Kinderzulagen, Frauenalimente mit entsprechender Kostengutsprache
- evtl. einzufordernde Rückstände
- Kopie des rechtsgültigen Scheidungsurteils bzw. Unterhaltsvetrages
- Bank- oder PC-Konto für die Auszahlung an die Bezugsberechtigten

In Bevorschussungsfällen zusätzlich

- Kopie der Abtretungserklärung
- Kopie der Verfügung über Bevorschussung
- Kopie der Mitteilung an den Unterhaltspflichtigen
- Zusammensetzung des bevorschussten Betrages
- Kontonummer der Finanzverwaltung

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