Grundmandat pro Jahr
CHF 800.00 zzgl. 7,6 % MWST CHF 60.80
Die Grundgebühr deckt die Aufwendungen für einen Gläubiger, zum Beispiel für
- Kinderunterhalt oder Frauenunterhalt
Nebenmandat pro Jahr
CHF 400.00 zzgl. 7,6 % MWST CHF 30.40
Das Nebenmandat wird maximal einmal pro Dossier verrechnet und deckt die Aufwendungen für weitere Gläubiger, zum Beispiel für
- Frauenunterhalt,
- Kinderzulagen,
- Sozialhilfe,
- Differenz zwischen Bevorschussung und effektivem Unterhalt,
- sowie für die Einforderung von Rückständen bei Dossierübernahme
In Grund- und Nebenmandat sind folgende Aufwendungen enthalten:
- Führen des Inkassos
- Vermittlungsgespräche
- Überwachung der Indexierung
- Mahnen, Betreibungen,
- Rechtsöffnungen, Fortsetzungsbegehren
- Altersanpassungen
- Arrestbegehren
- Drittauszahlungsgesuche
- Konkurseingaben
- Abtretungserklärungen
- Rückstandsberechnungen
- Schuldanerkennungen
- regelmässige Berichterstattung
- Schuldneranweisungsgesuche
Einreichung Strafantrag
CHF 400.00 zzgl. 7,6 % MWST CHF 30.40
In Absprache mit dem Auftraggeber
Stand-by-Mandat
pro Jahr CHF 300.00
zzgl. 7,6 % MWST CHF 22.80
Ein Mandat kann auf Gesuch hin auf Stand-by gesetzt werden, wenn der Schuldner beispielsweise:
- im Gefängnis ist,
- in einem Heim ist oder einen Entzug macht,
- krank ist,
- kein Einkommen hat
- oder unbekannten Aufenthalts ist.
Steuerausweis
CHF 23.25 zzgl. 7,6 % MWST CHF 1.75
weitere Tätigkeiten nach Aufwand
pro Stunde CHF 80.00 zzgl. 7,6 % MWST CHF 6.10
In den Gebühren nicht enthalten sind allfällige Verfahrenskosten (Betreibungs- und Gerichtskosten, Übersetzungen, Telefon, Porti, etc.), Diese werden auf die laufenden Mandate linear verteilt.
