Grundmandat pro Jahr
CHF 800.00 zzgl. 7,6 % MWST CHF 60.80
Die Grundgebühr deckt die Aufwendungen für einen Gläubiger, zum Beispiel für

  • Kinderunterhalt oder Frauenunterhalt

Nebenmandat pro Jahr
CHF 400.00 zzgl. 7,6 % MWST CHF 30.40

Das Nebenmandat wird maximal einmal pro Dossier verrechnet und deckt die Aufwendungen für weitere Gläubiger, zum Beispiel für

  • Frauenunterhalt,
  • Kinderzulagen,
  • Sozialhilfe,
  • Differenz zwischen Bevorschussung und effektivem Unterhalt,
  • sowie für die Einforderung von Rückständen bei Dossierübernahme

In Grund- und Nebenmandat sind folgende Aufwendungen enthalten:

  • Führen des Inkassos
  • Vermittlungsgespräche
  • Überwachung der Indexierung
  • Mahnen, Betreibungen,
  • Rechtsöffnungen, Fortsetzungsbegehren
  • Altersanpassungen
  • Arrestbegehren
  • Drittauszahlungsgesuche
  • Konkurseingaben
  • Abtretungserklärungen
  • Rückstandsberechnungen
  • Schuldanerkennungen
  • regelmässige Berichterstattung
  • Schuldneranweisungsgesuche

Einreichung Strafantrag
CHF 400.00 zzgl. 7,6 % MWST CHF 30.40
In Absprache mit dem Auftraggeber

Stand-by-Mandat
pro Jahr CHF 300.00
zzgl. 7,6 % MWST CHF 22.80

Ein Mandat kann auf Gesuch hin auf Stand-by gesetzt werden, wenn der Schuldner beispielsweise:

  • im Gefängnis ist,
  • in einem Heim ist oder einen Entzug macht,
  • krank ist,
  • kein Einkommen hat
  • oder unbekannten Aufenthalts ist.

Steuerausweis
CHF 23.25 zzgl. 7,6 % MWST CHF 1.75

weitere Tätigkeiten nach Aufwand
pro Stunde CHF 80.00 zzgl. 7,6 % MWST CHF 6.10
In den Gebühren nicht enthalten sind allfällige Verfahrenskosten (Betreibungs- und Gerichtskosten, Übersetzungen, Telefon, Porti, etc.), Diese werden auf die laufenden Mandate linear verteilt.

Download Gebühren 2010