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Materielle Prüfung

Gesuche um Inkassohilfe und Bevorschussung

Materielle Prüfung – für wen?

Gemeinden oder Soziale Dienste können die Bearbeitung der Gesuche um Inkassohilfe und Bevorschussung nach SPG und SPV, sowie die jährliche Überprüfung an die Alimenteninkasso Aargau der Frauenzentrale Aargau übertragen.

Materielle Prüfung – wie ist vorzugehen?

Mit der Gemeinde vereinbaren wir einen Rahmenvertrag und bestimmen den Leistungsumfang. Die Dienstleistung kann die materielle Prüfung, Berechnung und bis zur Verfassung der Entscheide für die Gemeindebehörde oder Verfügung für Soziale Dienste und Kommissionen beinhalten.

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Materielle Prüfung – Kosten für Gemeinden?
Die Dienstleistung wird nach Aufwand pro Gesuch verrechnet.
gemäss separater Gebührenordnung

Die Auskunftserteilung bzw. der Support für eine Gemeinde ohne Rahmenvertrag für die materielle Prüfung mit der Alimenteninkasso Aargau erfolgt nur in Ausnahmefällen und ist kostenpflichtig. Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand, jedoch mindestens CHF 120.00 exkl. MWST.
 
Bei allgemeinen Fragen zur Berechnung der Alimentenvorschussung wenden Sie sich bitte immer zuerst an den:
Kantonaler Sozialdienst, Departement Gesundheit und Soziales, Obere Vorstadt 3, 5000 Aarau
Telefon 062 835 29 90, info@ksd@ag.ch







Alimenteninkasso Aargau der FZ Aargau
Rain 6
Postfach
5001 Aarau
Telefon +41 56 448 98 20
info@alimenteninkasso-ag.ch