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Inkassohilfe wird schweizweit vereinheitlicht
Die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen wird in der Schweiz vereinheitlicht. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 die entsprechende Inkassohilfeverordnung (InkHV) gutgeheissen und auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Damit werden unterhaltsberechtigte Personen künftig in allen Kantonen gleichbehandelt, wenn sie die zugesprochenen Unterhaltsbeiträge nicht erhalten.

Neue Inkassohilfe Verordnung
















    



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